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Familienrecht

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt.

Rechtsanwalt Familienrecht in Goldbach

Eherecht und Familienrecht

Die Schwerpunkte der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Vrana im Eherecht und Familienrecht liegen in der Vertretung in Scheidungsverfahren, Kindesunterhalts- und Ehegattenunterhaltsprozessen, Sorgerechtsverfahren und Umgangsrechtsstreiten, in Verfahren auf Zuweisung der Haushaltsgegenstände sowie in Rechtsstreiten die die Vermögensauseinandersetzung anlässlich Trennung und Scheidung zum Gegenstand haben.

Zur Vermeidung derartiger Konflikte bei Trennung und Scheidung berät Herr Rechtsanwalt Vrana aber auch Mandanten, die erst beabsichtigen, künftig eine Ehe eingehen zu wollen. Häufig stellen sich hier bereits Fragen hinsichtlich eines möglichen zu schließenden Ehevertrags, was beispielsweise dann von erheblicher Bedeutung sein kann, wenn erhebliche Vermögensunterschiede zwischen den Ehepartner bestehen oder aber wenn einer der beiden künftigen Ehepartner einer selbständigen beruflichen Tätigkeit nachgeht.

Stehen Trennung und Scheidung unvermeidbar bevor, berät Herr Rechtsanwalt Vrana über Fragen des Trennungsunterhalt und des nachehelichen Unterhalts sowie des Kindesunterhalts, der elterlichen Sorge, des Umgangsrechts, des ehelichen Güterrechts, der Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens, der Regelung gemeinsamer Verbindlichkeiten, die sich zumeist aus der Finanzierung im Miteigentum stehender Eigenheime ergeben, der Auseinandersetzung des ehelichen Hausrats, der Regelung der Rechtsverhältnisse an der ehelichen Wohnung und des Ausgleichs der Altersversorgungsansprüche, dem sog. Versorgungsausgleich.

Ferner entwirft Herr Rechtsanwalt Vrana über die vorgenannten Regelungsgegenstände Trennungsvereinbarungen und/oder Scheidungsfolgenvereinbarungen, durch die häufig langwierige Rechtsstreite vermieden werden können.

Bei den typischen in der Kanzlei Vrana betreuten familienrechtlichen Angelegenheiten handelt es sich um

  • die Vertretung in Scheidungsverfahren, Härtefallscheidungsverfahren, Verfahren zur Aufhebung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft,
  • die Erstellung von Eheverträgen, Trennungsvereinbarungen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Verträgen zur Regelung der Rechtsverhältnisse gleichgeschlechtlicher Lebenspartner,
  • die Erstellung von Verträgen zur Regelung oder Auseinandersetzung der Verhältnisse nicht miteinander verheirateter Lebenspartner,
  • die Vertretung bei der Durchsetzung und Abwehr von Trennungsunterhaltsansprüchen sowie nachehelichen Ehegattenunterhaltsansprüchen, wie Betreuungsunterhaltsansprüchen, Altersunterhaltsansprüchen, Krankenunterhaltsansprüchen, Erwerbslosigkeitsunterhaltsansprüchen, Aufstockungsunterhaltsansprüchen, Ausbildungsunterhaltsansprüchen, Billigkeitsunterhaltsansprüchen sowie Vorsorgeunterhaltsansprüchen,
  • die Vertretung bei der Durchsetzung und Abwehr von Kindesunterhaltsansprüchen minderjähriger sowie volljähriger Kinder,
  • die Vertretung in Umgangsrechtsverfahren sowie Sorgerechtsstreiten, insbesondere auch in Angelegenheiten des Aufenthaltsbestimmungsrechts,
  • die Vertretung in Verfahren der Zuweisung von Haushaltsgegenständen und der Ehewohnung,
  • die Vertretung in Angelegenheiten zur Regelung des ehelichen Güterrechts, insbesondere der Regelung von Zugewinnausgleichansprüchen,
  • die Vertretung in statusrechtlichen Angelegenheiten, wie Vaterschaftsfeststellungsverfahren, Vaterschaftsanfechtungsverfahren, Vaterschaftsanerkennungsverfahren und Inlands- sowie Auslandsadoptionsverfahren.

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